Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastro Dere GmbH
Geschäftsführer: Zeki Dere · Eberstraße 30 · 44145 Dortmund
(Betrieb: Grammophon Events)
Präambel
Die Gastro Dere GmbH – nachfolgend Betreiber genannt – stellt Veranstaltungsräume zur Durchführung von Feierlichkeiten und Events wie Hochzeiten, Banketten, Geburtstagen, Tagungen, Seminaren u. ä. zur Verfügung, inklusive optionaler Zusatzleistungen wie Catering, Servicepersonal und technischer Ausstattung. Der Vertragspartner, der eine Veranstaltung bucht, wird im Folgenden als Veranstalter bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die im zugehörigen Function Sheet (Leistungsübersicht) festgelegten Miet-, Service- und Verpflegungsleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch die beidseitige Unterschrift zustande.
2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Buchungskaution nicht fristgerecht eingeht.
§ 3 Haftung
1. Der Betreiber haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für mittelbare Schäden oder entgangene Gewinne übernimmt der Betreiber keine Haftung.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, auf potenziell außergewöhnliche Risiken hinzuweisen.
4. Renovierungen oder betriebsbedingte Anpassungen der Räumlichkeiten sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Zustimmung des Veranstalters.
§ 4 Leistungen & Parkmöglichkeiten
1. Der Betreiber stellt die vereinbarten Leistungen gemäß Function Sheet bereit.
2. Parkplätze sind in der Regel kostenfrei. Bei Sonderveranstaltungen der Stadt Dortmund kann eine öffentliche Parkraumbewirtschaftung erfolgen, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat. Entstehende Gebühren trägt der Veranstalter.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Buchungskaution: fällig bei Vertragsunterzeichnung.
2. Restzahlung: spätestens am Veranstaltungstag bis 20:00 Uhr.
3. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.
§ 6 Rücktritt & Stornierung
Rücktritt durch den Betreiber
Der Betreiber kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten (z.B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen, falsche Angaben, Sicherheitsrisiken oder Zahlungsverzug). Ein Schadenersatzanspruch des Veranstalters entsteht nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Stornierungsfall durch den Betreiber wird die Kaution in 6 Monatsraten zurückerstattet.
Rücktritt durch den Veranstalter
Bei Stornierung durch den Veranstalter gelten folgende Pauschalen vom vereinbarten Gesamtpreis:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| Ab Vertragsunterzeichnung | 50 % |
| Bis 90 Tage vor dem Event | 70 % |
| Bis 30 Tage vor dem Event | 75 % |
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 500 € erhoben.
Bei Stornierung einzelner Fremddienstleistungen (z. B. Fotograf, Künstler etc.) werden 50% der jeweiligen Kosten berechnet. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Personenzahl & Veranstaltungsdauer
1. Die finale Gästezahl, Tischplanung und Veranstaltungsdauer sind spätestens 10 Tage vor dem Event schriftlich zu bestätigen.
2. Unterschreitungen der Gästezahl werden bis max. 10% kostenmindernd berücksichtigt.
3. Überschreitet die Veranstaltung die vereinbarte Dauer, werden Getränke nach Verbrauch weiterberechnet und eine Servicepauschale von 250 € pro angebrochene Stunde erhoben.
§ 8 Technik & Fremdausstattung
1. Beauftragte Fremdtechnik erfolgt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
2. Der Veranstalter haftet für Schäden an Technik, Mobiliar oder Einrichtung, die durch ihn, seine Dienstleister oder Gäste verursacht werden.
§ 9 Mitgebrachte Gegenstände & Dekoration
1. Für private oder mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung.
2. Dekoration muss brandschutzkonform sein; entsprechende Zertifikate können eingefordert werden.
3. Rückstände, Leergut, Dekoration oder Abfall müssen nach Veranstaltungsende entfernt werden, andernfalls fallen Lager- oder Entsorgungskosten an.
§ 10 Sicherheit, Schäden & Reinigung
1. Der Veranstalter haftet für Schäden am Inventar oder der Location.
2. Glitzer-Konfetti und Wunderkerzen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 200 € berechnet.
3. Schusswaffennutzung führt zum sofortigen Veranstaltungsabbruch; die Kaution verfällt vollständig.
§ 11 Korkgeld (mitgebrachte Getränke & Speisen)
Ohne vorherige Genehmigung sind mitgebrachte Speisen und Getränke nicht gestattet. Bei Zustimmung gilt:
| Produkt | Korkgeld pro Einheit |
|---|---|
| Wein / Sekt (0,75 l) | 15 € pro Flasche |
| Spirituosen (0,7 l) | 30 € pro Flasche |
| Eigene Torten / Kuchen | 2,50 € pro Person |
§ 12 Datenschutz (DSGVO-konform)
1. Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung.
2. Fotos und Videoaufnahmen können zu Werbezwecken verwendet werden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Der Veranstalter kann der Nutzung jederzeit widersprechen.
§ 13 Lärmschutz
Die Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW sind einzuhalten. Veranstalter haften für Verstöße. Türen und Fenster sind nach 22:00 Uhr geschlossen zu halten, um Ruhestörung zu vermeiden.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dortmund.
3. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).

